Ende Januar hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof das Sächsische Polizeigesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wir hatten vor über vier Jahren gemeinsam mit der LINKEN gegen die freiheitsfeindlichen Regelungen der Vorgängerkoalition geklagt und nun in wesentlichen Punkten endlich Recht bekommen. Ob wir mit dem Urteil zufrieden sind, welche Regelungen verfassungswidrig sind und wo wir leider unterlegen sind, erklären wir Euch im Podcast.


Verwandte Artikel
#125: CSD in Dresden bald keine Versammlung mehr?
Wisst ihr was eine fachaufsichtliche Weisung ist? Oder ein Negativbescheid? Falls ihr das Landtagsplenum oder die Dresdner Politik kürzlich verfolgt habt, wisst ihr auf jeden Fall, dass es derzeit diverse…
Weiterlesen »
#124: Nächste Runde im Streit um eine neues Polizeigesetz
Einigen mag es vielleicht schon zu den Ohren raushängen aber der Podcast kehrt zum allseits beliebtem Thema „Sächsischen Polizeigesetz“ zurück. Die Frist, die der Sächsischer Verfassungsgerichtshof zur Änderung gesetzt hat,…
Weiterlesen »
#121: Woher kommen Cyberangriffe?
Vor kurzem gab es einen Cyberangriff auf die Staatlichen Kunstsammlungen mit dem Ziel wertvolles Porzellan entwenden zu können. Das war nicht der einzige Cyberangriff auf Institutionen und Behörden in Sachsen….
Weiterlesen »