Ende Januar hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof das Sächsische Polizeigesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wir hatten vor über vier Jahren gemeinsam mit der LINKEN gegen die freiheitsfeindlichen Regelungen der Vorgängerkoalition geklagt und nun in wesentlichen Punkten endlich Recht bekommen. Ob wir mit dem Urteil zufrieden sind, welche Regelungen verfassungswidrig sind und wo wir leider unterlegen sind, erklären wir Euch im Podcast.
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