Ende Januar hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof das Sächsische Polizeigesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wir hatten vor über vier Jahren gemeinsam mit der LINKEN gegen die freiheitsfeindlichen Regelungen der Vorgängerkoalition geklagt und nun in wesentlichen Punkten endlich Recht bekommen. Ob wir mit dem Urteil zufrieden sind, welche Regelungen verfassungswidrig sind und wo wir leider unterlegen sind, erklären wir Euch im Podcast.
Verwandte Artikel
#102: Brombeeren, Fristenabkürzungsverordnung und Rechtsterroristen
In der neuen Folge von Zwischenrufe geht es um die politische Lage in Sachsen und Deutschland nach dem Bruch der Brombeerverhandlungen und der Ampel-Koalition. Ein Thema, das mich besonders beschäftigt,…
Weiterlesen »
#101: Brombeerige Zeiten
Wir sind zurück im Geschäft und reden über die konstituierende Sitzung des Sächsischen Landtages und was eigentlich Kennlerngespräche eigentlich sind. Außerdem geht es um die feinen Unterschiede zwischen Untersuchungsausschüssen und…
Weiterlesen »
#100: Q&A mit Valentin Lippmann
Ihr habt mir Fragen gestellt und zwar einige. Ihr wolltet wissen wie viel und wie lange ich arbeite, was meine wichtigsten Projekte der letzten Jahre und welche die größten Fehler…
Weiterlesen »