#26: Wahlrechtsausschluss – Videoüberwachung in Chemnitz

Wir sprechen über einen komplizierten Vorgang, den die Deutschen hin und wieder vornehmen müssen. Nein, wir meinen nicht die Steuererklärung, sondern den Wahlgang.

Wir sprechen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches besagt, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind. Dieses Urteil hat nämlich bedeutende Konsequenzen – auch für die bald bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen in Sachsen. Außerdem machen wir einen kleinen Exkurs zu anderen Fragen, die das Wahlrecht angehen.

Zuletzt geht es um die Videoüberwachung in Chemnitz. Wie wir mittlerweile wissen, läuft die Videoaufzeichnung auch während Versammlungen munter weiter. Warum es sich dabei um einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit handelt und wie wir dagegen vorgehen wollen, erfahrt ihr in dieser Ausgabe.

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