Uns bleibt keine andere Wahl, als schon wieder über die Landesliste der AfD zu sprechen. Die Listenplätze 19 – 30 wurden nämlich durch den sächsischen Verfassungsgerichtshof vorläufig doch zur Landtagswahl zugelassen. Wie es dazu kam, warum die Entscheidung nicht unumstritten ist und was das noch bedeuten kann, haben wir für euch erörtert.
Nach den etwas komplizierten juristischen Ausführungen reden wir außerdem noch über etwas einfach zugängliches: Die Wahlplakate zur Landtagswahl. Welche Kampagnen sind strategisch anspruchsvoll, welche eher nicht? Nunja, dazu habt ihr vermutlich selbst auch eine Meinung. Insofern könnt ihr eure Eindrücke mit unseren vergleichen. 😉
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